Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt – dabei gibt es mehr Unterstützung, als viele denken. Hier der Überblick.

Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Auch hier zahlt die Pflegeversicherung – vor allem für Unterstützung im Alltag.

Das steht Ihnen bei Pflegegrad 1 zu

  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat – für Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe (§ 45b SGB XI)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat (z. B. Handschuhe, Desinfektion)
  • Hausnotruf: Zuschuss zu den Kosten
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € je Maßnahme (z. B. barrierefreies Bad)
  • Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige – kostenlos

Was bei Pflegegrad 1 (noch) nicht enthalten ist

Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Auch die Verhinderungspflege beginnt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 liegt der Schwerpunkt also klar auf dem Entlastungsbetrag.

Unser Tipp: Entlastungsbetrag clever nutzen

Die 131 € verfallen nicht sofort – nutzen Sie sie regelmäßig für eine Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Mehr im Beitrag Entlastungsbetrag 2026.

Sie wissen nicht, was Ihnen zusteht? Wir prüfen es mit Ihnen und helfen beim Antrag: 0172 929 9178.

Hinweis: Beträge Stand 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.

Wir helfen beim Antrag

Unverbindlich und kostenlos – rufen Sie uns einfach an.