So einfach ist die Abrechnung
Als anerkannter Anbieter rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken und sich um keine Formulare kümmern – das übernehmen wir für Sie.
131 € im Monat, die Ihnen zustehen – ab Pflegegrad 1. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung: 131 € pro Monat stehen Pflegebedürftigen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel für unsere Betreuung und Haushaltshilfe.
Als anerkannter Anbieter rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken und sich um keine Formulare kümmern – das übernehmen wir für Sie.
Sie wissen nicht, was Ihnen zusteht oder wie Sie es beantragen? Als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte unterstütze ich Sie beim Antrag an die Pflegekasse und beim gesamten Schriftverkehr.
Wir beraten Sie gern – telefonisch oder bei Ihnen zu Hause, in allen Stadtteilen.
Sie rufen an oder schreiben uns – ganz unverbindlich.
Wir besprechen Ihre Wünsche und Ihren Bedarf in Ruhe.
Wir prüfen gemeinsam, was die Pflegekasse übernimmt.
Ihre feste Ansprechpartnerin startet zum vereinbarten Termin.
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe.
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansammeln und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Nein. Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen – unverbindlich und kostenlos.