Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat richtig nutzen

Viele Pflegebedürftige lassen Geld liegen, das ihnen zusteht. So holen Sie das Beste aus dem Entlastungsbetrag heraus.

Der Entlastungsbetrag ist eine der wichtigsten – und am häufigsten ungenutzten – Leistungen der Pflegeversicherung. 2026 sind es weiterhin 131 € pro Monat, die schon ab Pflegegrad 1 zur Verfügung stehen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegekasse. Er soll pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Leistungen verwendet, die anschließend mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad – und zwar bereits ab Pflegegrad 1. Das ist besonders wertvoll, weil Menschen mit Pflegegrad 1 sonst nur wenige Leistungen erhalten. Der Betrag steht zusätzlich zu anderen Leistungen zur Verfügung.

Wofür darf ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Sie können den Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, zum Beispiel für:

  • Betreuung und Alltagsbegleitung
  • Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
  • Bei Pflegegrad 1 zusätzlich für Leistungen ambulanter Pflegedienste

Verfällt der Betrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Nicht abgerufene Beträge können angesammelt werden: Sie lassen sich innerhalb des Kalenderjahres aufschieben und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Es lohnt sich also, regelmäßig zu prüfen, ob noch Guthaben offen ist.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Am einfachsten ist es mit einem anerkannten Anbieter: Dieser rechnet seine Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen in der Regel nicht in Vorleistung gehen. Wir sind ein solcher anerkannter Anbieter und übernehmen die Abrechnung für Sie.

Tipp: Sie sind sich unsicher, ob und wie viel Ihnen zusteht? Als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte prüfe ich das gern mit Ihnen und helfe beim Antrag. Mehr dazu auf der Seite Entlastungsleistungen in Wuppertal.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.

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