Haushaltshilfe über die Pflegekasse: Was wird bezahlt?
Putzen, Wäsche, Einkäufe – wenn das zu viel wird, hilft die Pflegekasse. So nutzen Sie den Anspruch richtig.
Eine Haushaltshilfe nimmt Ihnen die Arbeit ab, die im Alltag schwerfällt. Mit einem Pflegegrad können Sie dafür Geld der Pflegekasse nutzen.
Was zahlt die Pflegekasse?
Mit anerkanntem Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, bereits ab Pflegegrad 1) für eine Haushaltshilfe einsetzen – vorausgesetzt, sie wird von einem anerkannten Anbieter erbracht. Wir sind ein solcher Anbieter und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Was umfasst eine Haushaltshilfe?
- Reinigen, Staubsaugen und Aufräumen
- Wäsche waschen, aufhängen und bügeln
- Einkäufe und Besorgungen
- Bügeln und Ordnung halten
Pflegekasse oder Krankenkasse?
Wichtig zu unterscheiden: Über die Pflegekasse läuft die Haushaltshilfe bei vorliegendem Pflegegrad (Entlastungsbetrag). Die Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe nur in besonderen Fällen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt und meist nur, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Für Senioren ist daher in der Regel der Weg über die Pflegekasse relevant.
So einfach ist die Abrechnung
Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und sich um keine Formulare kümmern – als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Mehr im Beitrag Entlastungsbetrag 2026 und auf der Seite Haushaltshilfe in Wuppertal.
Unsicher, was Ihnen zusteht? Wir prüfen es gemeinsam mit Ihnen: 0172 929 9178.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflege- bzw. Krankenkasse.
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