Verhinderungspflege 2026: Auszeit für pflegende Angehörige

Wer zu Hause pflegt, braucht auch mal eine Pause. Die Verhinderungspflege macht genau das möglich – und die Pflegekasse zahlt.

Urlaub, ein eigener Arzttermin oder einfach ein freier Tag: Mit der Verhinderungspflege übernimmt eine Ersatzkraft die Betreuung, während die Hauptpflegeperson verhindert ist.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) springt ein, wenn pflegende Angehörige zeitweise ausfallen – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder einer kurzen Auszeit. Die Pflegekasse übernimmt in dieser Zeit die Kosten für eine Ersatzbetreuung, stunden- oder tageweise.

Wer hat Anspruch – und wie viel gibt es?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Seit der Reform 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, den Sie flexibel einsetzen können.

Wofür kann ich sie nutzen?

  • Stundenweise Betreuung, damit Sie Termine wahrnehmen können
  • Begleitung und Beschäftigung zu Hause
  • Hilfe im Haushalt während Ihrer Abwesenheit
  • Mehrtägige Vertretung bei Urlaub oder Kur

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Am einfachsten ist es mit einem anerkannten Anbieter: Dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Wir helfen Ihnen gern beim Antrag und beim Schriftverkehr.

Wir springen für Sie ein: Mehr dazu auf der Seite Verhinderungspflege in Wuppertal – oder rufen Sie uns an: 0172 929 9178.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.

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